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AGB

1. Allgemeines

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Filmproduktion NovaFrame Dammers & Orlowski GbR
(nachfolgend: “NovaFrame” genannt) und den Auftraggebern (nachfolgend: “Kunde” genannt) gelten
für alle Angebote und Leistungen der Filmproduktion NovaFrame ausschließlich die nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung.
Der Kunde kann diese AGB unter der Webadresse www.novaframe.de jederzeit aufrufen und mit
Hilfe seines Internetbrowsers ausdrucken oder auf seinem Rechner speichern.

Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Dienstleistungen
und/oder Werke von NovaFrame. Die Art der Dienstleistungen und Werke im Einzelnen ergibt sich aus
der von der Produktion entwickelten Konzeption, dem Angebot, den Aktionsvorschlägen bzw. den
Einzelaufträgen.

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn NovaFrame stimmt
ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder
Lieferungsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen
Abweichendes vereinbart ist. Sie gelten auch für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem
Kunden, ohne dass ihre erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist.

2. Vertragsabschluss

Die Angebote von NovaFrame sind freibleibend und unverbindlich.

Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde, die
Bestellung des Kunden durch NovaFrame schriftlich bestätigt wird, oder NovaFrame mit der
Ausführung begonnen hat.

Vorleistungen, die NovaFrame im Rahmen eines Angebots auf Wunsch des Kunden erbringt, können
dem Kunden in Rechnung gestellt werden, wenn es nicht zu einem Vertragsabschluss kommt.

3. Haftungsbeschränkung

NovaFrame haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Beschränkung
der Haftung gilt nicht, soweit Leben oder Gesundheit betroffen sind.

NovaFrame leistet Gewähr, dass das finale Produkt frei von Rechten Dritter ist. Sollte dies aufgrund
des Erwerbs von Zusatzmaterial, beispielsweise Musik, nicht der Fall sein, so wurden entsprechende
Lizenzen erworben.

Der Kunde haftet für Material (Fotos, Film, Texte etc.), welches er für eine Produktion zur Verfügung
stellt und gewährleistet, dass durch die Zurverfügungstellung keine Rechte Dritter verletzt werden.
Soweit Dritte Ansprüche gegen NovaFrame auf Grund der Verwendung von Materialien, die der
Kunde zur Verfügung gestellt hat, geltend machen, verpflichtet sich der Kunde gegenüber
NovaFrame zum Ausgleich des eintretenden Schadens.

Sollte der Kunde wünschen, dass Mitarbeiter sich im Bild aufhalten, so ist es am Kunden, die
entsprechenden Einverständniserklärungen und Rechte Abtretungen von den Mitarbeitern vor Beginn
der Produktion, spätestens aber vor Fertigstellung, einzuholen.

Sollte der Kunde eine Maschine oder ein Gerät zur Verfügung stellen und deren Nutzung wünschen,
muss von Kundenseite aus sichergestellt sein, dass dieses ausreichend gegen Beschädigung, Verlust
und/oder Diebstahl versichert ist. Der Einsatz des Geräts von NovaFrame erfolgt unter Ausschluss
sämtlicher Haftung.

NovaFrame kann nicht für Störungen von Betriebsabläufen durch das Projekt und seine Umsetzung
haftbar gemacht werden. Die vom Kunden vorgegebenen Einsatzorte und -zeiten sind einzuhalten.

Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter von NovaFrame.

Hiermit weist NovaFrame den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der
von NovaFrame erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereiches von
NovaFrame liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag von
NovaFrame handeln, von NovaFrame nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internet
sowie höhere Gewalt. Gleichermaßen kann auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software oder
technische Infrastruktur (z.B. DSL-Anschluss eines anderen Anbieters) Einfluss auf die Leistungen von
NovaFrame haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der
von NovaFrame erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit
der von NovaFrame erbrachten Leistung.

4. Bedingungen vor Produktionsstart

Der Kunde muss vor Produktionsbeginn einen weisungsberechtigten Ansprechpartner gegenüber
NovaFrame benennen. Die von dieser Person ausgesprochenen Weisungen sind auch in mündlicher
Form bindend.

Das Abgabeformat der Produktion sowie Anzahl und Auflösung der Kurzclips, Videos oder Fotos muss
vor Beginn des Projekts schriftlich vereinbart werden.

Die Nutzungsrechte der Produktion werden im Angebot schriftlich festgehalten und sind
ausschließlich für diesen Einsatzzweck, -zeitraum und -ort vorgesehen.

Sollten während der Produktion Änderungswünsche des Kunden entstehen, müssen diese durch
NovaFrame umgehend auf Mehrkosten geprüft werden. Änderungswünsche, die die vorgesehene
Ästhetik oder das gemeinsam angestrebte Gesamtbild des Films zerstören, oder die aufgrund
kreativer Gestaltung oder der technischen Machbarkeit dringend abzuraten sind, dürfen von
NovaFrame begründet abgelehnt werden.

Änderungen müssen schnellstmöglich, aber binnen 14 Tagen schriftlich genannt werden. Eine spätere
Reklamation ist ausgeschlossen.

NovaFrame gibt eine Anzahl der vereinbarten Korrekturschleifen im Angebot an. Weitere
Korrekturschleifen können nur durch Mehrkosten realisiert werden.

Sollte ein laufendes Projekt auf Wunsch des Kunden gestoppt oder vorzeitig beendet werden, ist
NovaFrame berechtigt, alle anfallenden Kosten umgehend abzurechnen.

Künstlerische Differenzen innerhalb des vereinbarten Konzepts stellen keinen Mangel dar und
kundenseitig angestrebte Retouren sind dadurch ausgeschlossen.

5. Lieferung und Lieferfristen

Der Abgabetermin wird durch den Kunden und NovaFrame bei Projektbeginn gemeinsam bestimmt.

Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige
Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben, Bereitstellung von Informationen,
Erstellung von Leistungskatalogen/Pflichtenheften) ordnungsgemäß erfüllt hat und die Termine von
NovaFrame schriftlich bestätigt worden sind.

Sollten kurzfristige Änderungen einen bestimmten Abgabetermin in Gefahr bringen, kann NovaFrame
anfallende Mehrkosten dem Kunden unmittelbar in Rechnung stellen.

Die Lieferfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des
Machtbereichs von NovaFrame liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des
Liefergegenstandes erheblichen Einfluss haben. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer
derartiger Maßnahmen und Hindernisse. NovaFrame wird das Auftreten sowie die Tatsache, dass ein
derartiges Hindernis behoben ist, dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen. In solchem Fall ist
NovaFrame nicht verpflichtet, für die entstehenden Kosten aufzukommen.

6. Rechte und Nutzung einer Produktion

Das Eigentum am Rohmaterial bleibt immer bei NovaFrame, jede Nutzung muss schriftlich genehmigt
werden. Neben Ton, Film und Fotoaufnahmen unterliegen auch Storyboards, Drehbücher oder
sonstige verschriftlichten Werke oder Ideen, aber auch andere künstlerische Einbringungen seitens
NovaFrame dem urheberrechtlichen Schutz. Eine außervertragliche Nutzung ist grundsätzlich
untersagt und wird schadenspflichtig verfolgt.
Sollte der Kunde eine Ausweitung der Nutzungsrechte wünschen, so kann NovaFrame ihm ein
Angebot vorlegen, das die neuen Nutzungsrechte umfasst und die entstehenden Kosten in einem
Angebot auflisten.

Bei deutlich sichtbaren Werken von NovaFrame, beispielsweise bei Vorkommen NovaFrame-eigener
Wasserzeichen oder Logos, ist der Kunde bei zukünftigen Änderungen entweder verpflichtet, diese
durch NovaFrame durchführen zu lassen, oder, bei anderweitiger Weitergabe und Bearbeitung durch
Dritte, das Mitwirken von NovaFrame in jeglicher Form unkenntlich zu machen.

Die Weitergabe von Rohmaterial oder Projektdateien ist nicht möglich und somit ausgeschlossen.

Die Übertragung der vereinbarten Nutzungsrechte erfolgt durch Abgabe des Endproduktes und der
vollständigen Zahlung aller offenen Beträge gegenüber NovaFrame.

NovaFrame erhält vom Kunden das Nutzungsrecht aller nicht internen Filme, Videos Fotos
Tonaufnahmen Konzeption, Storyboards und Drehbücher, sowohl in Endfassung als auch in
unbearbeiteter oder nicht verwendeter Fassung für die öffentliche Nutzung und Bewerbung der von
NovaFrame durchgeführten Aktivitäten.

7. Daten

NovaFrame behält sich vor, Roh- und Projektdaten zu Archivierungszwecken auf Festplatten
einzulagern.

Alle abgenommenen Produktionen werden bei NovaFrame in der Regel für 3 Jahre gelagert, danach
werden sie ohne Mitteilung gelöscht. Über diesen Zeitraum hinaus kann eine Sicherung auf den
Datenträgern von NovaFrame nur im Auftrag des Kunden gegen Übernahme der jährlichen Unkosten
erfolgen.

8. Mehrkosten, Reisekostenerstattung & Nebenleistungen

Der zwischen NovaFrame und dem Kunden vereinbarte Endpreis bezieht sich stets auf sämtliche
Kosten der Herstellung des Produktes.
Sollten manche Posten auf Schätzungen basieren, werden diese Mehrkosten bei Bekanntwerden des
genauen Umfangs unverzüglich dem Kunden mitgeteilt.

Die von NovaFrame bei Fahrten, die im Auftrag oder Sinne des Kunden erfolgen und zur Erfüllung der
vertraglich festgehaltenen Leistungen dienen, veranschlagt NovaFrame eine
Kilometerpreis-Pauschale von 45 Cent pro angefangenem Kilometer.

Kosten für Überstunden, die innerhalb der für den Kunden erbrachten Leistung entstehen, trägt der
Kunde. Eine Überstunde fängt nach der 10. Stunde an und die Zuschläge der zusätzlich verübten
Stunden sind wie folgt zu berechnen:

  • Ab der angefangenen 11. Stunde 1/10 des Tagessatzes +25%
  • Ab der angefangenen 12. Stunde 1/10 des Tagessatzes +25%
  • Ab der angefangenen 13. Stunde 1/10 des Tagessatzes +50%
  • Ab der angefangenen 14. Stunde 1/10 des Tagessatzes +100%

9. Zahlungsbedingungen und Abnahme

Alle angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise.

Die aktive Mitwirkung des Kunden ist als verpflichtend anzusehen, da die reibungslose
Termineinhaltung ohne Einbußen der Qualität und versprochenen Effizienz nur dann eingehalten
werden kann.
Nach 14 Tagen ohne Mitwirkung oder Absprachen von Seite des Kunden kann ein Projekt als
abgeschlossen angesehen und abgerechnet werden.

Der Kunde ist nur dann zur Verweigerung der Abnahme oder zur Abnahme unter Vorbehalt
berechtigt, wenn das Werk nicht den vertragsgemäßen Zustand aufweist und mit wesentlichen
Mängeln behaftet ist. Der Kunde hat diese Mängel zu benennen.
NovaFrame wird unverzüglich die Dauer der Mängelbeseitigung benennen und eine vertragsgemäße
Leistung erbringen. Der Abschluss der Nacharbeiten wird von NovaFrame unverzüglich angezeigt.

Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach 14 Werktagen nach Vorlage
des abnahmefähigen Werkes als bewirkt. Hat der Kunde das Werk ohne Abnahme in Benutzung
genommen, gilt das Werk nach 7 Werktagen ab Beginn der Benutzung als abgenommen. Vorbehalte
sind innerhalb dieser Fristen geltend zu machen.

10. Schlussbestimmungen

Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach
Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages
im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll
diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen
Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw.
undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als
lückenhaft erweist.

Sind Sie Unternehmer, dann gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sind Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Lebens
oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen unser Geschäftssitz (DE).

11. Datenschutz

Der Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert in unserem Unternehmen.
NovaFrame verarbeitet nur personenbezogene Daten und auch nur die, die zur Erbringung von
NovaFrames Leistungen erforderlich sind.
Es gilt der Grundsatz der Datenknappheit bei Weiterleitung an Dritte zur Erfüllung Ihrer im Rahmen
des Auftrages vorgesehenen Leistungen.

Die Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler
Datenschutzgesetze sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:

NovaFrame Dammers & Orlowski GbR
Gerhart-Hauptmann-Straße 46
47918 Tönisvorst
Deutschland

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